Press Release

Februar 22, 2016

DSM kündigt Rückkauf von Aktien zur Deckung bestehender Optionspläne und Aktiendividende an

DSM kauft 3.200.000 Stammaktien zurück, um Verpflichtungen im Rahmen von Management- und Personaloptionsplänen sowie im Rahmen der Schlussdividende 2015 zu erfüllen.

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Heerlen, NL, 22 Feb 2016 08:00 CET

Royal DSM, ein globales, wissenschaftlich orientiertes Unternehmen, das in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Materialien tätig ist, gibt heute bekannt, dass es beabsichtigt, ab dem 22. Februar 2016 3.200.000 Stammaktien zurückzukaufen, um seine Verpflichtungen im Rahmen bestehender Management- und Personaloptionspläne (2.500.000) und Aktien für die Aktiendividende im Rahmen der Schlussdividende 2015 (700.000) zu decken. Auf der Grundlage des Schlusskurses der DSM-Aktie an der Euronext Amsterdam am 19. Februar 2016 entspräche dies einem Betrag von rund 140 Millionen Euro.

DSM hat mit der Bank, die den Rückkauf durchführen wird, einen Discretionary Management Agreement unterzeichnet. Der Rückkaufpreis wird auf der Grundlage des täglichen VWAP (volumengewichteter Durchschnittspreis) festgelegt. Das Rückkaufvolumen wird durchschnittlich 5 % des täglichen Handelsvolumens auf dem offenen Markt betragen, innerhalb einer Bandbreite von 2-8 % pro Tag. Dieses Aktienrückkaufprogramm wird voraussichtlich im 2. Quartal 2016 fortgesetzt. Die Gesamtzahl der Aktien, die im Rahmen dieses Programms zurückgekauft werden sollen, entspricht etwa 1,76 % der ausgegebenen Stammaktien.

In Übereinstimmung mit den Vorschriften wird DSM den Markt durch wöchentliche Pressemitteilungen über die Fortschritte bei der Durchführung dieses Programms informieren.

Erklärung gemäß Art. 5:25a des niederländischen Gesetzes über die Finanzaufsicht

DSM gibt außerdem bekannt, dass die Niederlande sein "Herkunftsmitgliedstaat" sind, wie in Artikel 5:25a (2) des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes vorgeschrieben. Dieser Artikel verpflichtet alle börsennotierten Unternehmen, öffentlich bekannt zu geben, welches Land ihr "Herkunftsmitgliedstaat" (im Sinne von Artikel 5:25a(1) sub c des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes) ist, um ihre Offenlegungspflichten gemäß der EU-Transparenzrichtlinie zu regeln. Gemäß Abschnitt 5:25a des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes hat Royal DSM die Autoriteit Financiële Markten (AFM) informiert.

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