Press Release

Juni 27, 2025

dsm-firmenich kündigt Erhöhung des Aktienrückkaufprogramms zur Kapitalherabsetzung auf 1 Milliarde Euro an

Presseveröffentlichungen Finanzielle und regulatorische Nachrichten 2025

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Kaiseraugst (Schweiz), Maastricht (Niederlande), Juni 27, 2025

dsm-firmenich, Innovatoren in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Schönheit, gab am 13. Februar 2025 seine Absicht , Stammaktien mit einem Gesamtmarktwert von 1 Milliarde Euro zurückzukaufen und das ausgegebene Kapital zu reduzieren. Dieses Aktienrückkaufprogramm startete mit einem Volumen von zunächst 500 Millionen Euro und wird wird nun auf 1 Milliarde Euro erhöht nach Abschluss des zuvor angekündigten Verkaufs der Beteiligung von dsm-firmenich an der Feed Enzymes Alliance

Am 1. April 2025 startete das Unternehmen ein Programm zum Rückkauf Stammaktien für einen Gesamtbetrag von 580 Millionen Euro zurück, davon 80 Millionen Euro zur Deckung der Verpflichtungen aus den aktienbasierten Vergütungsplänen des Konzerns und 500 Millionen Euro zur Herabsetzung des ausgegebenen Kapitals. Die zweite Tranche von 500 Millionen Euro des des Aktienrückkaufprogramms war an den Abschluss des Verkaufs der Beteiligung von dsm-firmenich an der Feed Enzymes Alliance geknüpft. Nachdem der Verkauf abgeschlossen ist, wird das Aktienrückkaufprogramm auf 1.080 Millionen Euro mit Wirkung zum 27. Juni 27. Juni 2025 Das erweiterte Programm wird spätestens am 30. Januar 2026 abgeschlossen sein.

Der Aktienrückkaufauftrag wird in Übereinstimmung mit der Marktmissbrauchsverordnung und innerhalb der Grenzen des Schweizer Rechts ausgeführt. dsm-firmenich hat einen geänderten diskretionären Rückkaufvertrag mit einer Bank, um die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms im Wert von 1.080 Millionen Euro in seinem Namen zu verwalten und Handelsentscheidungen im Rahmen der Vereinbarung unabhängig von dsm-firmenich zu treffen.

Zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung hatte das Unternehmen ca. 3,6 Millionen eigene Stammaktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms. Basierend auf dem Schlusskurs der Stammaktie von dsm-firmenich an der Euronext Amsterdam am 26. Juni 26. Juni 2025 beträgt die Gesamtzahl der Stammaktien , die im Rahmen des Rückkaufprogramms beträgt ca. 8,1 Millionen Aktien oder 3,0 % der ausgegebenen Stammaktien.

Gemäß den Vorschriften wird dsm-firmenich den Markt durch wöchentliche Pressemitteilungen über die Fortschritte bei der Durchführung dieses aufgestockten Aktienrückkaufprogramms informieren.

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Über dsm-firmenich

Als Innovator in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Schönheit erfindet dsm-firmenich lebenswichtige Nährstoffe, Aromen und Duftstoffe neu, produziert sie und kombiniert sie, damit die wachsende Weltbevölkerung gedeihen kann. Mit unserem umfassenden Lösungsangebot, natürlichen und erneuerbaren Inhaltsstoffen sowie renommierten wissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen arbeiten wir daran, das zu schaffen, was für das Leben unverzichtbar, für Verbraucher begehrenswert und für den Planeten nachhaltiger ist. dsm-firmenich ist ein Schweizer Unternehmen, das an der Euronext Amsterdam notiert ist, in fast 60 Ländern tätig ist und einen Umsatz von mehr als 12 Milliarden Euro erzielt. Mit einem vielfältigen, weltweiten Team von fast 30.000 Mitarbeitern bringen wir jeden Tag und überall Fortschritt für Milliarden von Menschen. www.dsm-firmenich.com

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Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen hinsichtlich der zukünftigen (finanziellen) Leistung und Position von dsm-firmenich enthalten. Solche Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen von dsm-firmenich sowie auf Informationen, die dem Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen. dsm-firmenich weist die Leser darauf hin, dass solche Aussagen mit bestimmten Risiken und Unsicherheiten behaftet sind, die schwer vorherzusagen sind. Daher sollte berücksichtigt werden, dass viele Faktoren dazu führen können, dass die tatsächliche Leistung und Lage erheblich von diesen Aussagen abweichen. dsm-firmenich ist nicht verpflichtet, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Mitteilung enthält Informationen, die als Insiderinformationen im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 der EU-Marktmissbrauchsverordnung gelten.  Die englische Version der Pressemitteilung ist maßgebend.

 

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