Press Release

Februar 12, 2024

dsm-firmenich schließt freiwilliges Barangebot für DSM-Aktien ab

Presseveröffentlichungen Finanzielle und regulatorische Nachrichten

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Kaiseraugst (Schweiz), Heerlen (Niederlande), 12. Februar 2024

DSM-Firmenich AG (die Gesellschaft oder dsm-firmenich) und DSM B.V. (DSM) geben heute bekannt, dass das am 8. Januar 2024 angekündigte Freiwillige Rückkaufangebot für die verbleibenden DSM-Stammaktien (vormals Koninklijke DSM N.V. mit ISIN: NL0000009827, die Aktien) (das Freiwillige Rückkaufangebot) abgeschlossen ist.

Im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots wurden der Gesellschaft 4.163.287 Aktien, d.h. etwa 2,4 % der Aktien, angedient. Infolgedessen hält die Gesellschaft nun rund 98,5 % der Aktien.

Die Inhaber von Anteilen, die ihre Anteile im Rahmen des freiwilligen Rückkaufangebots verkauft haben, erhalten den Angebotspreis von 96,00 € pro Anteil am 13. Februar 2024, frei von Quellen- oder Dividendensteuer. Die von der Gesellschaft im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots zu zahlende Gesamtgegenleistung beläuft sich auf 399.675.552 EUR. Das Unternehmen wird versuchen, die verbleibenden ca. 1,5 % der Anteile im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Buy-Out-Verfahrens (der Buy-Out) bei der Unternehmenskammer des Amsterdamer Berufungsgerichts (Ondernemingskamer) zu erwerben, das am 17. Juli 2023 begann.

Weitere Informationen zum Buy-Out sind auf der Website des Unternehmens unter zu finden. 

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

dsm-firmenich investor relations anfragen: investors@dsm-firmenich.com

dsm-firmenich Medienanfragen: media@dsm-firmenich.com 

 

Allgemeine Einschränkungen

Das freiwillige Übernahmeangebot kann in anderen Rechtsordnungen als den Niederlanden und der Schweiz eingeschränkt und/oder gesetzlich verboten sein. Das freiwillige Rückkaufangebot wurde nicht in einer Jurisdiktion unterbreitet, in der die Unterbreitung des freiwilligen Rückkaufangebots oder dessen Annahme nicht im Einklang mit den Wertpapier- oder anderen Gesetzen oder Vorschriften dieser Jurisdiktion stünde oder eine Registrierung, Genehmigung oder Einreichung bei einer Aufsichtsbehörde erfordern würde, und die Anteile wurden nicht zum Kauf von oder im Namen eines Anteilsinhabers angenommen. Außerhalb der Niederlande und der Schweiz sind keine Maßnahmen ergriffen worden (und werden auch nicht ergriffen werden), um das freiwillige Übernahmeangebot in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in der solche Maßnahmen erforderlich wären. Weder dsm-firmenich, noch DSM, noch ABN AMRO Bank N.V. übernehmen irgendeine Haftung für die Verletzung solcher Beschränkungen durch irgendeine Person. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

Hinweis für US-Anleger

Das freiwillige Übernahmeangebot bezieht sich auf Wertpapiere einer niederländischen Gesellschaft. Inhaber von Aktien, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, sollten sich darüber im Klaren sein, dass diese Bekanntmachung und alle anderen Dokumente, die sich auf das freiwillige Übernahmeangebot beziehen, in Übereinstimmung mit den Offenlegungsvorschriften, dem Format und dem Stil der Europäischen Union erstellt wurden bzw. werden, die sich alle von denen in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Alle Finanzinformationen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind oder in Unterlagen im Zusammenhang mit dem Freiwilligen Übernahmeangebot enthalten sein können, wurden oder werden in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Europäischen Union und den International Financial Reporting Standards erstellt und sind möglicherweise nicht mit den Jahresabschlüssen von US-Unternehmen vergleichbar. Für die Inhaber der Aktien könnte es schwierig sein, bestimmte Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Freiwilligen Rückkaufangebot ergeben, nach den US-Bundeswertpapiergesetzen durchzusetzen, da dsm-firmenich und DSM ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben und ihre Führungskräfte und die meisten ihrer Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten wohnen. Daher könnte es für Anleger schwierig sein, innerhalb der Vereinigten Staaten Klage gegen diese Personen zu erheben oder gegen dsm-firmenich, DSM oder ihre jeweiligen leitenden Angestellten oder Direktoren Urteile von US-Gerichten zu erwirken, einschließlich Urteile auf der Grundlage der zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen der US-Bundeswertpapiergesetze. Es kann sein, dass es nicht möglich ist, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine leitenden Angestellten oder Direktoren vor einem Nicht-US-Gericht wegen Verstößen gegen die US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Auch ist es unter Umständen nicht möglich, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder seine Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen. Das freiwillige Übernahmeangebot wurde in den Vereinigten Staaten gemäß den geltenden US-amerikanischen Angebotsvorschriften und Wertpapiergesetzen (oder gemäß einer von der United States Securities and Exchange Commission gewährten Ausnahmeregelung) unterbreitet. Dementsprechend unterliegt das freiwillige Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften, auch in Bezug auf die Bedingungen und Verfahren, die sich von denjenigen unterscheiden, die im Rahmen der US-amerikanischen Ausschreibungsverfahren und -gesetze gelten. Inhaber von Aktien, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass das freiwillige Rückkaufangebot eine steuerpflichtige Transaktion im Sinne der US-Bundeseinkommenssteuer und der geltenden US-Bundesstaats- und Kommunalsteuergesetze sowie ausländischer und sonstiger Steuergesetze sein kann und dass solche Folgen, falls sie eintreten, hier nicht beschrieben werden. 3/3 Inhabern von Aktien, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, wird dringend empfohlen, sich im Zusammenhang mit einer Entscheidung über das freiwillige Rückkaufangebot mit Rechts-, Steuer- und Finanzberatern zu beraten.
 

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die zukünftige (finanzielle) Leistung und Position von dsm-firmenich enthalten. Solche Aussagen beruhen auf den derzeitigen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen von dsm-firmenich sowie auf Informationen, die dem Unternehmen gegenwärtig zur Verfügung stehen. dsm-firmenich weist die Leser darauf hin, dass solche Aussagen bestimmte Risiken und Ungewissheiten beinhalten, die nur schwer vorhersehbar sind, und dass viele Faktoren dazu führen können, dass die tatsächliche Leistung und Position wesentlich von diesen Aussagen abweicht. dsm-firmenich ist nicht verpflichtet, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die englische Version dieser Pressemitteilung hat Vorrang vor anderen Sprachversionen.

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