Press Release

Juni 14, 2024

DSM-Aktionäre können ihre Aktien freiwillig bis zum 2. Juli 2024, 17:45 Uhr MESZ auf dsm-firmenich übertragen

Presseveröffentlichungen Finanzielle und regulatorische Nachrichten

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Kaiseraugst (Schweiz), Maastricht (Niederlande), 14. Juni 2024

Am 14. Mai 2024 fällte die Unternehmenskammer des Berufungsgerichts in Amsterdam, Niederlande (die Unternehmenskammer), ihr Urteil in dem von der DSM-Firmenich AG (die Gesellschaft oder dsm-firmenich) eingeleiteten gesetzlich vorgeschriebenen Übernahmeverfahren zum Erwerb aller Aktien der DSM B.V. (DSM), die nicht bereits von der Gesellschaft in ihren zuvor abgeschlossenen freiwilligen Barangeboten für alle ausstehenden DSM-Stammaktien (die Aktien) erworben wurden.

Die Unternehmenskammer ordnete an, dass alle verbleibenden DSM-Aktionäre das unbelastete Recht an ihren Anteilen auf die Gesellschaft übertragen müssen. Er hat festgestellt, dass 116 € der angemessene Preis pro Aktie ist, vorbehaltlich eines Aufschlags für die gesetzlichen Zinsen, die ab dem 3. Mai 2023 bis zum Datum der Übertragung oder des Versands der Aktien berechnet werden, und eines Abschlags für etwaige Ausschüttungen, die in dem genannten Zeitraum auf die Aktien zu zahlen sind. Die Gesellschaft wurde verurteilt, diesen angemessenen Preis zuzüglich der gesetzlichen Zinsen und abzüglich der Ausschüttungen als Gegenleistung für die Übertragung des unbelasteten Rechts an den Aktien zu zahlen.

 

Freiwillige Übertragung

Die Gesellschaft fordert die DSM-Aktionäre auf, das unbelastete Recht an den Aktien bis zum 2. Juli 2024, 17:45 Uhr MESZ, freiwillig auf die Gesellschaft zu übertragen, indem sie ihre Bank, ihren Makler oder einen anderen Finanzintermediär anweisen, ihre Aktien dem Depot der Gesellschaft gutzuschreiben. Am 4. Juli 2024 zahlt die Gesellschaft den Preis von €100,38 pro Aktie (d.h. den fairen Preis pro Aktie von €116, zuzüglich gesetzlicher Zinsen vom 3. Mai 2023 bis zum 5. Juli 2024 in Höhe von €6,96 und abzüglich Ausschüttungen in Höhe von €22,58) an diejenigen DSM-Aktionäre, die ihre Aktien vor dem 2. Juli 2024, um 17:45 Uhr MESZ, freiwillig übertragen haben. Die Gesellschaft erstattet diesen DSM-Aktionären keine Makler- oder Bankgebühren oder sonstige Kosten.
 

Übertragung von Rechts wegen

Am 5. Juli 2024 wird ein Betrag von €100,38 pro Aktie an die niederländische Konsignationsstelle (eine Einrichtung des niederländischen Finanzministeriums) für alle Aktien gezahlt, die nicht innerhalb der vorgenannten freiwilligen Übertragungsfrist angeboten werden. Mit dieser Zahlung geht das unbelastete Eigentum an diesen Anteilen von Rechts wegen auf die Gesellschaft über. DSM-Firmenich wird Euroclear Nederland auffordern, die Zahlung des vorgenannten Preises pro Aktie an die betreffenden ehemaligen DSM-Aktionäre gemäß dem Konsignationsfondsverfahren (consignatiekasprocedure) von Euroclear Nederland sicherzustellen.

 

Für weitere Informationen:

Medienarbeit:
E-Mail: media@dsm-firmenich.com

Investor Relations:
E-Mail: investors@dsm-firmenich.com

Abwicklungs-, Notierungs- und Zahlstelle:
ABN AMRO Bank N.V.
Corporate Broking Emittentendienste
E-Mail: contact.dsm-firmenich@nl.abnamro.com
Telefon: +31 20 628 6070

 

Über dsm-firmenich

Als Innovator in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Schönheit erfindet, produziert und kombiniert dsm-firmenich lebenswichtige Nährstoffe, Aromen und Düfte für das Wohlbefinden der wachsenden Weltbevölkerung. Mit unserem umfassenden Angebot an Lösungen, mit natürlichen und erneuerbaren Inhaltsstoffen und renommierten wissenschaftlichen und technologischen Fähigkeiten arbeiten wir daran, das zu schaffen, was für das Leben unentbehrlich, für die Verbraucher begehrenswert und für den Planeten nachhaltiger ist. dsm-firmenich ist ein schweizerisch-niederländisches Unternehmen, das an der Euronext Amsterdam notiert ist, in fast 60 Ländern tätig ist und einen Umsatz von mehr als 12 Milliarden Euro erzielt. Mit einem vielseitigen, weltweiten Team von fast 30.000 Mitarbeitern bringen wir den Fortschritt zum Leben™, jeden Tag, überall, für Milliarden von Menschen. www.dsm-firmenich.com

 

Allgemeine Einschränkungen

Die Aufforderung an die DSM-Aktionäre, die freiwillige Übertragung in anderen Rechtsordnungen als den Niederlanden und der Schweiz durchzuführen, kann gesetzlich eingeschränkt und/oder verboten sein. Die Aufforderung an die DSM-Aktionäre, die freiwillige Übertragung vorzunehmen, erfolgt nicht in einem Land, in dem die Aufforderung an die DSM-Aktionäre, die freiwillige Übertragung vorzunehmen, oder deren Annahme nicht mit den Wertpapier- oder anderen Gesetzen oder Vorschriften dieses Landes vereinbar wäre oder eine Registrierung, Genehmigung oder Einreichung bei einer Aufsichtsbehörde erfordern würde, und die Anteile werden nicht zum Kauf von oder im Namen eines Anteilsinhabers angenommen. Außerhalb der Niederlande und der Schweiz wurden keine Maßnahmen ergriffen (und werden auch keine ergriffen), um die DSM-Aktionäre aufzufordern, die freiwillige Übertragung in einer Rechtsordnung durchzuführen, in der solche Maßnahmen erforderlich wären. Weder dsm-firmenich, noch DSM, noch ABN AMRO übernehmen irgendeine Haftung für Verstöße gegen solche Beschränkungen durch Personen. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

 

Hinweis für US-Anleger

Die Aufforderung an die DSM-Aktionäre, die freiwillige Übertragung vorzunehmen, erfolgt für Wertpapiere einer niederländischen Gesellschaft, und die in den Vereinigten Staaten ansässigen Aktieninhaber sollten sich darüber im Klaren sein, dass diese Bekanntmachung und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit der Aufforderung an die DSM-Aktionäre, die freiwillige Übertragung vorzunehmen, in Übereinstimmung mit den Offenlegungsanforderungen, dem Format und dem Stil der Europäischen Union erstellt wurden bzw. werden, die sich alle von denen in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Alle Finanzinformationen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind oder in den Dokumenten enthalten sein können, die sich auf die Aufforderung an die DSM-Aktionäre beziehen, die freiwillige Übertragung durchzuführen, wurden oder werden in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Europäischen Union und den International Financial Reporting Standards erstellt und sind möglicherweise nicht mit den Jahresabschlüssen von US-Unternehmen vergleichbar.

Für die Inhaber der Anteile könnte es schwierig sein, bestimmte Rechte und Ansprüche durchzusetzen, die sich im Zusammenhang mit der Aufforderung an die DSM-Aktionäre ergeben, die freiwillige Übertragung gemäß den US-Bundeswertpapiergesetzen vorzunehmen, da dsm-firmenich und DSM ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben und ihre Führungskräfte und die meisten ihrer Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten wohnen. Daher könnte es für Anleger schwierig sein, innerhalb der Vereinigten Staaten Klage gegen diese Personen zu erheben oder gegen dsm-firmenich, DSM oder ihre jeweiligen leitenden Angestellten oder Direktoren Urteile von US-Gerichten zu erwirken, einschließlich Urteile auf der Grundlage der zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen der US-Bundeswertpapiergesetze. Es kann sein, dass es nicht möglich ist, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine leitenden Angestellten oder Direktoren vor einem Nicht-US-Gericht wegen Verstößen gegen die US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Auch ist es unter Umständen nicht möglich, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder seine Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

Die Aufforderung an die DSM-Aktionäre, die freiwillige Übertragung vorzunehmen, erfolgt in den Vereinigten Staaten gemäß den geltenden US-Vorschriften für Übernahmeangebote und den Wertpapiergesetzen oder gemäß einer von der US-Börsenaufsichtsbehörde gewährten Ausnahmeregelung von diesen Vorschriften. Dementsprechend unterliegt die Aufforderung an die DSM-Aktionäre, die freiwillige Übertragung vorzunehmen, Offenlegungs- und anderen Verfahrensanforderungen, auch in Bezug auf die Bedingungen und Verfahren, die sich von denjenigen unterscheiden, die nach den US-amerikanischen Ausschreibungsverfahren und -gesetzen gelten.

Inhaber von Anteilen, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass die Aufforderung an die DSM-Anteilseigner, die freiwillige Übertragung vorzunehmen, eine steuerpflichtige Transaktion für die Zwecke der US-Bundeseinkommenssteuer und gemäß den geltenden US-Bundesstaats- und Kommunalsteuergesetzen sowie ausländischen und anderen Steuergesetzen sein kann und dass solche Folgen, falls vorhanden, hier nicht beschrieben werden. Inhabern von Anteilen, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, wird dringend empfohlen, sich im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Aufforderung an die DSM-Aktionäre, die freiwillige Übertragung vorzunehmen, mit Rechts-, Steuer- und Finanzberatern zu beraten.

 

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die zukünftige (finanzielle) Leistung und Position von dsm-firmenich enthalten. Solche Aussagen beruhen auf den derzeitigen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen von dsm-firmenich sowie auf Informationen, die dem Unternehmen gegenwärtig zur Verfügung stehen. dsm-firmenich weist die Leser darauf hin, dass solche Aussagen bestimmte Risiken und Ungewissheiten beinhalten, die nur schwer vorhersehbar sind, und dass viele Faktoren dazu führen können, dass die tatsächliche Leistung und Position wesentlich von diesen Aussagen abweicht. dsm-firmenich ist nicht verpflichtet, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die englische Version dieser Pressemitteilung hat Vorrang vor anderen Sprachversionen.

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