Press Release

Januar 8, 2024

dsm-firmenich macht freiwilliges Barangebot für DSM-Aktien

Presseveröffentlichungen Finanzielle und regulatorische Nachrichten

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Kaiseraugst (Schweiz), Heerlen (Niederlande), 8. Januar 2024

DSM-Firmenich AG (die Gesellschaft oder dsm-firmenich) und DSM B.V. (DSM) geben heute bekannt, dass die verbleibenden Inhaber von DSM-Stammaktien die Möglichkeit haben werden, ihre DSM-Stammaktien im Rahmen des heute von dsm-firmenich eingeleiteten freiwilligen Übernahmeangebots an dsm-firmenich zu verkaufen. Die Einzelheiten des Übernahmeangebots sind in dieser Pressemitteilung dargelegt.

Gesetzlicher Buy-Out

dsm-firmenich hat am 17. Juli 2023 ein gesetzlich vorgeschriebenes Übernahmeverfahren ( Buy-Out) eingeleitet, um die verbleibenden Stammaktien, etwa 3,9 %, von DSM, vormals Koninklijke DSM N.V., zu erwerben ( Shares). Zu diesem Zeitpunkt hielt dsm-firmenich bereits 96,1% der Aktien.

Für diesen Buy-Out hat die Gesellschaft bei der Unternehmenskammer des Amsterdamer Berufungsgerichts (Ondernemingskamer) beantragt, den angemessenen Preis der Aktien - in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis - auf den Schlusskurs einer dsm-firmenich-Stammaktie an der Euronext Amsterdam am 3. Mai 2023 festzusetzen. Dieser Preis beläuft sich auf 116 €, abzüglich der am 3. Juli 2023 auf die Aktien gezahlten Dividende von 22,58 € und unter Abzug aller weiteren noch zu zahlenden Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen auf die Aktien. Dieser Buy-Out kann sich bis weit in das Jahr 2024 erstrecken.

Weitere Informationen zum Buy-Out sind auf der Website des Unternehmens zu finden (https://www.dsm-firmenich.com).

Freiwilliges Rücknahmeangebot

Als schnellere Alternative können die verbleibenden Inhaber von Aktien, die nicht warten wollen, bis der Rückkauf abgeschlossen ist, vorübergehend von dem heute von der Gesellschaft eingeleiteten freiwilligen Barangebot ( Freiwilliges Rückkaufangebot) profitieren.

Die Gesellschaft bietet den verbleibenden Inhabern der Aktien die Möglichkeit, ihre Aktien zu einem Angebotspreis von 96,00 € (der Angebotspreis) zu verkaufen. Der Angebotspreis basiert auf dem vorgeschlagenen fairen Preis von €116 abzüglich der gezahlten Dividende von €22,58 und der Transaktionskosten für die Gesellschaft und erhöht um die gesetzlichen Zinsen. Dieser Angebotspreis wird von der Gesellschaft frei von Quellen- oder Dividendensteuer gezahlt.

Der Zeitraum, in dem die verbleibenden Inhaber der Anteile ihre Anteile verkaufen können, beginnt am 8. Januar 2024 um 9:00 Uhr MEZ und endet am 9. Februar 2024 um 17:40 Uhr MEZ.

Verbleibende Inhaber von Aktien, die von der Möglichkeit des freiwilligen Rückkaufangebots Gebrauch machen möchten, werden gebeten, ihre Annahme über ihren Finanzintermediär, ihre Depotbank oder ihren Börsenmakler bei der ABN AMRO Bank N.V. (ABN AMRO) einzureichen. In einigen Fällen kann ein Finanzintermediär, eine Depotbank, eine Bank oder ein Börsenmakler einen früheren Zeitpunkt für seine Kunden festlegen, um eine rechtzeitige Registrierung bei ABN AMRO zu gewährleisten.

Die verbleibenden Inhaber von Aktien, die ihre Aktien zur Annahme des freiwilligen Rückgabeangebots verkauft und übertragen haben, erhalten den Angebotspreis für ihre verkauften Aktien am 13. Februar 2024.

Die verbleibenden Inhaber der Aktien, die von der Möglichkeit des freiwilligen Rückkaufangebots keinen Gebrauch machen wollen, müssen nichts unternehmen und unterliegen somit weiterhin dem Rückkauf.

Bekanntmachungen in Bezug auf das Freiwillige Übernahmeangebot werden in Form einer Pressemitteilung veröffentlicht und auf der Website der Gesellschaft (https://www.dsm-firmenich.com) zur Verfügung gestellt. 

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

dsm-firmenich investor relations anfragen: investors@dsm-firmenich.com

dsm-firmenich Medienanfragen: media@dsm-firmenich.com 

Abwicklungs-, Notierungs- und Zahlstelle:

ABN AMRO Bank N.V.

Corporate Broking Emittentendienste

E-Mail: contact.dsm-firmenich@nl.abnamro.com

Telefon: +31 20 628 6070

 

Allgemeine Einschränkungen

Das freiwillige Übernahmeangebot kann in anderen Rechtsordnungen als den Niederlanden und der Schweiz eingeschränkt und/oder gesetzlich verboten sein. Das freiwillige Rückkaufangebot wird nicht in Ländern unterbreitet, in denen die Abgabe des freiwilligen Rückkaufangebots oder die Annahme desselben nicht im Einklang mit den Wertpapier- oder anderen Gesetzen oder Vorschriften des betreffenden Landes stehen würde oder eine Registrierung, Genehmigung oder Anmeldung bei einer Aufsichtsbehörde erfordern würde, und die Anteile werden nicht von oder im Namen eines Anteilsinhabers zum Kauf angenommen. Außerhalb der Niederlande und der Schweiz sind keine Maßnahmen ergriffen worden (und werden auch nicht ergriffen werden), um das freiwillige Übernahmeangebot in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in der solche Maßnahmen erforderlich wären. Weder dsm-firmenich, noch DSM, noch ABN AMRO übernehmen irgendeine Haftung für Verstöße gegen solche Beschränkungen durch Personen. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

Hinweis für US-Anleger

Das freiwillige Übernahmeangebot bezieht sich auf Wertpapiere einer niederländischen Gesellschaft. Inhaber von Aktien, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, sollten sich darüber im Klaren sein, dass diese Bekanntmachung und alle anderen Dokumente, die sich auf das freiwillige Übernahmeangebot beziehen, in Übereinstimmung mit den Offenlegungsvorschriften, dem Format und dem Stil der Europäischen Union erstellt wurden bzw. werden, die sich alle von denen in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Alle Finanzinformationen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind oder in Unterlagen im Zusammenhang mit dem Freiwilligen Übernahmeangebot enthalten sein können, wurden oder werden in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Europäischen Union und den International Financial Reporting Standards erstellt und sind möglicherweise nicht mit den Jahresabschlüssen von US-Unternehmen vergleichbar.

Für die Inhaber der Aktien könnte es schwierig sein, bestimmte Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Freiwilligen Rückkaufangebot ergeben, nach den US-Bundeswertpapiergesetzen durchzusetzen, da dsm-firmenich und DSM ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben und ihre Führungskräfte und die meisten ihrer Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten wohnen. Daher könnte es für Anleger schwierig sein, innerhalb der Vereinigten Staaten Klage gegen diese Personen zu erheben oder gegen dsm-firmenich, DSM oder ihre jeweiligen leitenden Angestellten oder Direktoren Urteile von US-Gerichten zu erwirken, einschließlich Urteile auf der Grundlage der zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen der US-Bundeswertpapiergesetze. Es kann sein, dass es nicht möglich ist, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine leitenden Angestellten oder Direktoren vor einem Nicht-US-Gericht wegen Verstößen gegen die US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Auch ist es unter Umständen nicht möglich, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder seine Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

Das freiwillige Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß den geltenden US-Tender Offer-Regeln und Wertpapiergesetzen oder gemäß einer von der US-Börsenaufsichtsbehörde gewährten Ausnahmeregelung durchgeführt. Dementsprechend unterliegt das freiwillige Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften, auch in Bezug auf Bedingungen und Verfahren, die sich von denjenigen unterscheiden, die nach US-amerikanischem Recht für Übernahmeangebote gelten.

Inhaber von Anteilen, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, sollten sich auch bewusst sein, dass das freiwillige Rückkaufangebot eine steuerpflichtige Transaktion für Zwecke der US-Bundeseinkommenssteuer und gemäß den geltenden US-Bundesstaats- und Kommunalsteuergesetzen sowie ausländischen und anderen Steuergesetzen sein kann und dass solche Konsequenzen, falls vorhanden, hier nicht beschrieben werden. Inhabern von Aktien, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, wird dringend empfohlen, sich im Zusammenhang mit einer Entscheidung über das freiwillige Rückkaufangebot mit Rechts-, Steuer- und Finanzberatern zu beraten.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die zukünftige (finanzielle) Leistung und Position von dsm-firmenich enthalten. Solche Aussagen beruhen auf den derzeitigen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen von dsm-firmenich sowie auf Informationen, die dem Unternehmen gegenwärtig zur Verfügung stehen. dsm-firmenich weist die Leser darauf hin, dass solche Aussagen bestimmte Risiken und Ungewissheiten beinhalten, die nur schwer vorhersehbar sind, und dass viele Faktoren dazu führen können, dass die tatsächliche Leistung und Position wesentlich von diesen Aussagen abweicht. dsm-firmenich ist nicht verpflichtet, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die englische Version dieser Pressemitteilung hat Vorrang vor anderen Sprachversionen.

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